Ein wichtiges Ziel ist, das Rentenniveau dauerhaft stabil zu halten. Das soll eine so genannte doppelte Haltelinie erreichen: Das Rentenniveau soll bis 2045 bei 46 Prozent gehalten werden, gleichzeitig soll der Beitragssatz in diesem Zeitraum nicht über 25 Prozent steigen. Das Rentenniveau beschreibt die Höhe der gesetzlichen Rente eines Durchschnittsverdieners nach 45 Beitragsjahren im Verhältnis zum aktuellen Durchschnittslohn – derzeit liegt es bei rund 48 Prozent. Nach Berechnungen des Arbeitsministeriums droht es bei der aktuellen Gesetzeslage bis zum Jahr 2045 auf 41,7 Prozent zu fallen.
Verbesserungen soll es darüber hinaus bei der Erwerbsminderungsrente geben. Sie soll von 2018 bis 2024 in mehreren Schritten steigen. Das geschieht, indem die Rente nach und nach so berechnet wird, als hätte der Beschäftigte bis zum Alter 65 Jahre gearbeitet. Derzeit gilt eine Hochrechnung bis zum Alter 62 Jahre. Außerdem will die Regierung die betriebliche Altersvorsorge stärken (mehr dazu bei Frage 3). Parallel gibt es einen Zuschuss auf die jährliche Grundzulage der Riester-Rente: 165 statt 154 Euro sollen es demnächst sein.