Das ist nicht richtig. Grundsätzlich gilt: Das Schreiben zeigt, wie hoch die gesetzliche Rente ist, wenn der Arbeitnehmer bis zur Regelaltersgrenze Beiträge, wie im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre, in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Allerdings: Das Schreiben gibt nur die zu erwartende Brutto-Rente im Alter an. Dass aber Abzüge aufgrund von Rentenbesteuerung („nachgelagerte Besteuerung“) und gegebenenfalls Kranken- und Pflegeversicherung anfallen, wird im Text lediglich angemerkt. Außerdem sind die Auswirkungen der Inflation nicht klar nachvollziehbar berücksichtigt. Zur Veranschaulichung: Eine erwartbare Rente in Höhe von 2.000 Euro ist bei einer angenommenen Inflationsrate von zwei Prozent in 25 Jahren nur rund 1.200 Euro wert.